Menschenrechte
Wir achten Menschenrechte, das gehört zum fairhandeln dazu
Der Mensch steht in unserem Geschäft im Mittelpunkt und wir schätzen jeden Einzelnen, der mit und für uns arbeitet, als unsere wertvollste Ressource. Daher setzt sich die METRO, gestützt von vertrauensvollen Partnerschaften mit den relevanten Interessengruppen, mit Nachdruck für die Einhaltung der Menschenrechte im eigenen Betrieb und in der eigenen Lieferkette ein. Wir sind der festen Überzeugung, dass unternehmerischer Erfolg nur im Einklang mit der Achtung der Menschenrechte und der Umweltbelange, wie sie in der Werteerklärung der METRO verankert sind, nachhaltig sein kann. Verantwortungsbewusstes Handeln mit Blick auf die Zukunft und die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf die Gesellschaft und die Umwelt, und somit auch im Umkehrschluss die Auswirkungen der Gesellschaft und der Umwelt auf unsere Geschäftstätigkeit, ist für METRO unerlässlich. Auf diese Weise leisten wir auch einen Beitrag zu den UN SDGs.
UN SDGs (Englisch): 1 No poverty | 8 Decent work and economic growth | 12 Responsible consumption and production
Unsere umfassende Werteerklärung zeugt von unserer Überzeugung, die international anerkannten Menschenrechte und Umweltbelange in unseren eigenen Betrieben und in unserer gesamten Lieferkette zu respektieren.
Unsere soziale und ökologische Verantwortung als Unternehmen ist tief in unserem eigenen Betrieb verwurzelt und entfaltet sich auch in unserer eigenen Lieferkette. Hier finden Sie weitere Informationen über unseren Ansatz, insbesondere im Hinblick auf das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG).
Da wir auf unsere Eigenmarken den größten Einfluss haben, setzen wir uns hier auch die ehrgeizigsten Ziele.
Werteerklärung
Unser umfassendes Verständnis von Menschenrechten und Umweltbelangen spiegelt sich in unserer Verpflichtung wider, dafür zu sorgen, dass international anerkannte Menschenrechts- und Umweltstandards sowohl in unseren eigenen Betrieben als auch in unserer eigenen Lieferkette eingehalten werden. Wir verpflichten uns zur Achtung aller Menschenrechte, wie sie in der Internationalen Menschenrechtscharta niedergelegt sind, einschließlich der einschlägigen Rechte aus den Zivil- und Sozialpakten der Vereinten Nationen, den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, der UN-Kinderrechtskonvention, den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und deren Umsetzung durch den deutschen Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) sowie den Grundsätzen des UN Global Compact. Diese Verpflichtung gilt sowohl für unsere eigenen Mitarbeitenden als auch für unsere Geschäftspartner innerhalb unserer eigenen Lieferkette.
Eine Haltung mit ähnlichen Werten ist uns auch seitens unserer Geschäftspartner wichtig. Unser Ziel ist es, Menschenrechtsverletzungen sowohl in unserer eigenen Geschäftstätigkeit als auch in unserer Lieferkette zu erkennen und zu verhindern. Wir bemühen uns, die Arbeitsbedingungen systematisch zu verbessern.
Dieses Engagement ist in unserem Unternehmen in verschiedenen Kontexten verankert, z.B.:
- In der konzerninternen Richtlinie zu Menschenrechten und Umweltbelangen im eigenen Betrieb. Diese umschließt Handlungsanweisungen, um sicherzustellen, dass unsere Werte in der METRO fest verankert sind und im tatsächlichen Tagesgeschäft umgesetzt werden können, so dass ein entsprechendes Risikomanagement greifen kann.
- Darüber hinaus folgen wir unserer sozialen Compliance-Politik für Eigenmarken, um soziale Compliance-Systeme in den wesentlichen Komponenten der Beschaffungsprozesse zu verankern.
- Als internationales Unternehmen sind wir uns unserer Verantwortung über unser eigenes Geschäft hinaus bewusst und haben daher unsere Geschäftsgrundsätze und einen Verhaltenskodex für Geschäftspartner formuliert, die für unsere Geschäftsbeziehungen von wesentlicher Bedeutung sind.
Um die Wirksamkeit unseres Ansatzes zu stärken und effizient in unsere eigene Lieferkette auszustrahlen, arbeitet die METRO mit Partnern aus der Lieferkette und anderen Unternehmen zusammen. Ein Beispiel dafür ist unsere Mitarbeit im Aktionsbündnis für Menschenrechte des Consumer Goods Forum (CGF), welches insbesondere die Bekämpfung von Zwangsarbeit in unserer Branche zum Ziel hat. Dort schließen sich Nichtregierungsorganisationen, staatliche Stellen und andere wichtige Interessengruppen zusammen, um die Herausforderungen ganzheitlich zu betrachten und so die Situation zu verbessern.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Seit dem 1. Januar 2023 regelt das Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in der Lieferkette (LkSG) die Verantwortung von Unternehmen, Menschenrechts- und Umweltverstöße entlang der Lieferkette, also bei direkten und - anlassbezogen - auch indirekten Lieferanten und im eigenen Geschäftsbetrieb, zu verhindern, zu mindern und/oder zu beenden.
Demnach sind Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche sowie bestimmte umweltbezogene Sorgfaltspflichten im eigenen Geschäftsbetrieb und in der Lieferkette in angemessener Weise zu erfüllen. Welche Pflichten einzuhalten sind, ist abhängig von dem jeweiligen Einflussbereich des Unternehmens.
Übersicht der Schutzgüter
Unsere Verantwortung entlang der Lieferkette
Die Achtung von Menschenrechten und Umweltbelangen ist uns nicht nur innerhalb unseres eigenen Unternehmens ein Anliegen. Vielmehr erstreckt sich unsere Verantwortung und unser Verständnis dafür, wie wir diesbezüglich einen positiven Beitrag leisten können, auch auf unsere Geschäftsbeziehungen. Wir haben ein robustes Social-Compliance Riskomanagement-System entwickelt, das unsere Werte, wie sie in unserer umfangreichen Werteerklärung festgehalten sind, widerspiegelt und den Managementansatz in konkrete Prozessschritte übersetzt. Unsere Werteerklärung dient als Grundlage für das Handeln unserer Mitarbeitenden, Geschäftspartner und anderer Anspruchsgruppen.
Verhaltenskodex für Geschäftspartner
Als internationales Großhandelsunternehmen arbeitet METRO mit einer Vielzahl von Lieferanten, Produzenten und Herstellern zusammen. Durch ihr Handeln kann die METRO einen Beitrag zur Nachhaltigkeit der Umwelt, der Gesellschaft und des Unternehmens leisten. Unser Ziel ist es, die Menschenrechte in globalen Lieferketten zu verbessern.
Die METRO hat ihre Werte, Erwartungen und Verpflichtungen, die sich aus diesem übergeordneten Ziel ergeben, in ihrem Verhaltenskodex für Geschäftspartner zusammengefasst. Dieser Verhaltenskodex basiert auf der Internationalen Menschenrechtskonvention, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den UN-Standards und den ILO-Kernarbeitsnormen sowie auf Bestimmungen zum Umweltschutz und zur Geschäftsethik, mit besonderem Schwerpunkt auf der Korruptions- und Bestechungsbekämpfung, dem Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie dem Datenschutz.
Durch die Aufnahme einer Social-Compliance-Klausel in alle unsere Eigenmarkenverträge und Rahmenverträge für Markenlieferanten verfügen wir außerdem über die rechtlichen Mittel, um unsere Anforderungen im Zweifelsfall durchzusetzen.
Risikoanalyse der Geschäftspartner der METRO
Kernstück des METRO Social-Compliance Riskomanagements ist die Risikoanalyse, die gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durchgeführt wird. Damit werden die im Gesetz genannten Risiken entlang der Lieferkette berücksichtigt und bewertet. Wir führen eine jährliche und, darüber hinaus, eine anlassbezogene Risikoanalyse durch und aktualisieren unsere Grundsatzerklärung regelmäßig entsprechend.
Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Neben der Risikoanalyse hat METRO zudem präventive Maßnahmen in das Social-Compliance Risikomanagement integriert. Zu diesen Präventivmaßnahmen gehören u. a. Mitarbeiter- und Lieferantenschulungen, Anpassungen von Verträgen und Grundsatzdokumenten sowie die Implementierung unseres Social-Compliance Riskomanagements in die relevanten Geschäftsprozesse. Im Falle von Verstößen wird die METRO Abhilfemaßnahmen ergreifen, um diese Verstöße zu stoppen und/oder ihr Ausmaß zu minimieren. Alle ergriffenen und/oder geplanten Maßnahmen folgen dem übergreifenden Konzept der Angemessenheit und Wirksamkeit als Kernprinzip des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.
Beschwerdemechanismus
Jeder Verdacht auf eine Verletzung von Menschenrechten oder Umweltbelangen innerhalb der METRO und in ihrer Lieferkette kann über dieses Beschwerdeverfahren sowohl von (Unternehmens-)Mitarbeitern als auch von Dritten vertraulich und anonym gemeldet werden.
Strengere Anforderungen für Eigenmarken
Faire und sozial gerechte Arbeitsbedingungen in der Wertschöpfungskette
Als internationales Großhandelsunternehmen arbeitet METRO mit einer Vielzahl von Lieferanten, Erzeugern und Produzenten zusammen. Das größte Potenzial für die Umsetzung und Sicherung sozialverträglicher Arbeitsbedingungen innerhalb unserer Beschaffungskanäle liegt in unserem Eigenmarkensortiment.
Natürlich erwarten wir auch von den Herstellern unserer Markenprodukte menschenrechtskonforme Beschaffungsmechanismen, wie sie in unserem Verhaltenskodex für Geschäftspartner festgelegt sind, aber für unsere Eigenmarken setzen wir uns besonders ambitionierte Ziele. Unser Ziel ist es, bis 2030 sozial gerechte Arbeitsbedingungen in allen Beschaffungskanälen unserer Eigenmarken zu gewährleisten. Aus diesem Grund ist die Implementierung von Social-Compliance-Systemen ein wesentlicher Bestandteil unseres Einkaufsprozesses, wie er in unserer Social-Compliance-Politik festgelegt ist. Diese Einkaufspolitik gilt für alle Eigenmarkenhersteller von METROs gemeinsamen Einkaufs- und Beschaffungsgesellschaften, METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS), sowie für lokale Beschaffungslieferanten und Produzenten aller anderen METRO-Gesellschaften.
Systematische Audits und klare Grundsätze
METRO führt regelmäßig eine Risikobewertung für seine Eigenmarkenlieferanten und die jeweiligen Zulieferer durch, um den Risikostatus ihrer Sozialverträglichkeit zu ermitteln. Dieser Risikostatus ergibt sich aus Informationen der amfori Business Social Compliance Initiative (amfori BSCI)1 Risikoländerliste. Zusätzlich weisen wir bestimmten Produzenten einen speziellen Hochrisikostatus zu, bspw. basierend auf Informationen des Sedex Risk Assessment Radar2 im Hinblick auf mögliche Menschenrechtsverletzungen.
Daraufhin verlangen wir von diesen "risikobehafteten" Eigenmarkenherstellern die Durchführung eines Audits nach dem amfori BSCI-Supply Chain Management Standard, dem SMETA-Audit von Sedex oder einem von METRO anerkannten gleichwertigen Sozialstandardsystem.
1 Eine Liste von Risikoländern wird von amfori BSCI erstellt. Die Einstufung als Risikoland erfolgt nach folgenden Kriterien:
- Erfahrungen der einkaufenden Unternehmen vor Ort
- Human Development Index der Vereinten Nationen
- Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International
2 Das Sedex Risk Assessment Radar konzentriert sich insbesondere auf die Rechte von Arbeitnehmern und lokalen Gemeinschaften, mit einem ausdrücklichen Fokus auf gefährdete Gruppen wie Frauen, Kinder und junge Arbeitnehmer, Migranten oder Saison- und Zeitarbeiter. Die Risikobewertung berücksichtigt die allgemeinen grundlegenden Arbeitnehmerrechte, unter anderem Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Diskriminierung und Fragen der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.
Seit vielen Jahren arbeiten wir mit unseren Non-Food-Produzenten an diesem Prozess. Seit dem 1. Juni 2019 wurde das gleiche Verfahren analog auch für alle Food- und Near-Food-Produzenten im Eigenmarkenbereich etabliert. Seit dem 1. Januar 2019 können Non-Food-Produzenten, die das Audit nicht bestanden haben, nur dann als METRO-Vertragspartner beauftragt werden, wenn sie ein akzeptables Auditergebnis (A, B oder C für die amfori BSCI-Bewertung oder ein als gleichwertig anerkanntes Audit) erreichen. Bis auf weiteres können außerdem alle Food und Near-Food-Lieferanten mit amfori BSCI D (und in Ausnahmefällen auch E) Auditergebnissen (und entsprechenden Äquivalenten anderer von der METRO anerkannter Standards) von der METRO beauftragt werden. Dieses Vorgehen stellt realistisch den anspruchsvollen Weg dar, Lieferanten wieder in den Prozess zu integrieren und schrittweise an sozialverträgliche (Arbeits-)Bedingungen heranzuführen.
Nach der Durchführung eines Audits beginnt die überprüfte Einheit - in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Parteien - mit der Nacharbeit an den verbesserungswürdigen Bereichen aus ihren Auditberichten und deren Entschärfung. Durch Folgemaßnahmen, z. B. Desk Research oder Folgeaudits (vollständig oder teilweise), wird die Entwicklung der geprüften Stelle verfolgt. Solche Korrekturmaßnahmen (Pläne) sind grundsätzlich für jeden Auditbericht verfügbar, unabhängig vom Auditergebnis. Daher haben alle 454 Non-Food- und 118 Food-/Near-Food-Produzenten, die im Geschäftsjahr 2022/23 auditiert wurden, Empfehlungen zur Bearbeitung ihrer Verbesserungsbereiche.
Seit 2013 bis zum Ablauf der Initiative im Oktober 2023 war METRO auch Unterzeichner einer Multi-Stakeholder-Initiative, dem Accord on Fire and Building Safety in Bangladesh, um einen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit insbesondere der Arbeiter in der Textilindustrie in Bangladesh zu leisten. Die Initiative führt u. a. unabhängige Sicherheitsinspektionen und Sanierungsprogramme durch und bietet Sicherheitsschulungen an. Verglichen mit dem Durchschnitt der Accord-Produzenten, die die Ergebnisse der Accord-Audits im Jahr 2023 abschlossen, liegt die durchschnittliche Fortschrittsrate der METRO-Produzenten mit 98% ein wenig höher.
Deal-Breaker-Prozess
Teil unseres Prozesses ist der so genannte Deal-Breaker-Prozess, der speziell die Aspekte Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Arbeitssicherheit (insbesondere Brandschutz) und besonderes unethisches Verhalten bewertet. Der Deal-Breaker-Prozess stellt sicher, dass Lieferanten und deren Produzenten, die einen Deal-Breaker vorweisen, kurz- und langfristige Lösungen zur Behebung der kritischen Feststellungen entwickeln. Um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten und Produzenten diese Anforderungen einhalten, können bereits in der Produktion befindliche Aufträge ausgeführt werden, neue Aufträge oder Folgeaufträge werden jedoch zurückgestellt, bis die Befunde des Deal-Breaker-Prozesses behoben sind.
Trainings
Um dazu beizutragen, sozialen Anforderungen an Lieferanten nicht nur zu beanspruchen und aufzuerlegen, sondern tatsächlich zu verbessert, führen wir für unsere eigenen Mitarbeitenden Schulungen zur Sorgfaltspflicht im Umgang mit Menschenrechten durch. Ziel ist es, sie darin zu schulen, potenzielle und/oder tatsächliche Menschenrechtsverletzungen zu erkennen, angemessen darauf zu reagieren und sie zu verhindern.
Unsere Importgesellschaften METRO SOURCING International (MSI) und METRO Food Sourcing (MFS) sowie unsere lokale Gesellschaft METRO Turkey arbeiten seit Jahren mit ihren lokalen Produzenten zusammen und begleiten sie durch Schulungen, die ihnen helfen sollen, Sozialstandards zu verstehen und einzuhalten.
Unsere Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden
Der Mensch steht in unserem Geschäft im Mittelpunkt, und wir schätzen jeden Einzelnen, der mit und für uns arbeitet, als unsere wertvollste Ressource. Daher setzt sich die METRO für die Wahrung der Menschenrechte insbesondere in den eigenen Betrieben ein.
Ziel ist es, eine Kultur der sicheren und fairen Arbeitsbedingungen für unsere Mitarbeitenden zu schaffen und zu gewährleisten. Vielfalt, Gleichberechtigung und Inklusion, das Wohlergehen, die Entwicklung und Förderung der Mitarbeitenden sowie ein sorgfältiges Arbeitsschutzmanagement (OHS-Management) sind dabei wichtige Voraussetzungen, die zum Wachstum unseres Unternehmens beitragen. Darüber hinaus ist die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und aller Vorschriften der einschlägigen Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen für die METRO eine Selbstverständlichkeit.
Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten und Umweltbelangen
Die METRO hat sich in ihrer Werteerklärung dazu verpflichtet, die Menschenrechte und Umweltbelange zu respektieren. Dementsprechend hat die METRO eine (interne) Unternehmensrichtlinie zu Menschenrechten und Umweltbelangen entwickelt, die die operative Umsetzung dieser Werteerklärung darstellt. Sie dient der formalen Verankerung der Menschenrechts- und Umweltbelange aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz in allen METRO-Gesellschaften, ihrer effektiven Umsetzung und der Etablierung eines entsprechenden Social-Compliance Risikomanagements.
Sozialer Dialog
Durch ein erfolgreiches Social-Compliance Risikomanagement, eingebettet in alle relevanten Geschäftsprozesse, ist auch der Dialog mit den Kollegen und die Förderung des Wissensaustausches ein Weg, um effizient voneinander zu lernen, nicht nur in Bezug auf die Arbeitsbedingungen, sondern auch hinsichtlich des Dialogs mit den Arbeitnehmervertretern.
Ein wichtiges Instrument in diesem Kontext ist die viermal jährlich durchgeführte Mitarbeiterbefragung „Voice it“, um ein offenes Feedback über die eigene Leistung als Arbeitgeber zu erhalten und die Belange der Mitarbeiter adressieren und gezielt verbessern zu können.
Um die länderübergreifende soziale Einbindung der Mitarbeiter zu gewährleisten und ihr Recht auf Tarifverträge und gewerkschaftliche Organisierung zu sichern, nimmt das Euro Forum die Funktion des Europäischen Betriebsrats der METRO wahr. Darüber hinaus arbeitet METRO mit dem internationalen Gewerkschaftsdachverband UNI Global Union zusammen.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Sicherheit steht immer an erster Stelle
METRO ist sich der Risiken für die Betriebssicherheit bewusst, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben und die Auswirkungen auf unsere Mitarbeiter, Auftragnehmer, Kunden und Immobilien haben. Daher hat METRO den Anspruch, unseren Mitarbeitern, Zulieferern und Kunden ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten und das Sicherheitsmanagement zum Kernelement seiner Geschäftstätigkeit gemacht. Es muss in jeden Aspekt unserer Arbeit einbezogen werden. Dies ermöglicht es METRO, sich als führendes, nachhaltiges Unternehmen weiterzuentwickeln und gleichzeitig ein Bewusstsein für Betriebssicherheit zu bewahren. METRO hat eine Unternehmenskultur aufgebaut, die sich auf Sicherheit durch betriebliches Sicherheitsmanagement und Gesundheit am Arbeitsplatz konzentriert. Die Einhaltung internationaler Standards für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz stärkt das Vertrauen von Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden. Dies trägt dazu bei, METRO vor potenziellen Risiken zu schützen und nachteilige Auswirkungen auf Mitarbeiter, Lieferanten und Kunden zu vermeiden. Reflektiert ist dies in unserer Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OHS-Strategie) zu entwickeln, die Transparenz für Verbesserungsmöglichkeiten schafft und die Schwerpunktthemen im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit hervorhebt. Unsere Organisationsstruktur unterstützt uns dabei, unsere Aktivitäten im Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit umzusetzen. Auf diese Weise wollen wir das höchste Niveau an Sicherheitsleistung erreichen und alle lokalen und internationalen Standards erfüllen.
Unser Ziel ist das proaktive Management identifizierbarer Risiken und die Verhinderung von Verletzungen von Mitarbeitern, Auftragnehmern und Kunden sowie von Schäden an Anlagen.
Mit unserem konzernweiten Betriebssicherheitsmanagementsystem (OSMS) strukturieren wir das Sicherheitsumfeld gemäß den Anforderungen der ISO 45001 "Arbeitsschutzmanagementsysteme".
Parallel dazu bauen wir unser Zertifizierungsprogramm nach ISO 45001 auf und erweitern es - siehe unten das Beispiel aus der Ukraine.
Das OSMS steuert und kontrolliert die miteinander verknüpften Prozesse der verschiedenen Geschäftsaktivitäten, sodass METRO ihre sicherheitsrelevanten Verpflichtungen als Betreiber erfüllen kann. Es schließt die arbeitsmedizinischen und sicherheitsrelevanten Pflichten vollständig ein. Das OSMS stellt die Integration von Systemsicherheit, menschlichen Faktoren und Unternehmensmanagement dar. So werden wir unseren Betrieb kontinuierlich auf mögliche Risiken und Gefahren untersuchen, die bestehenden Maßnahmen verbessern und neue Maßnahmen etablieren, um diese auf ein akzeptables Maß zu minimieren. Die Verfahren zur Ermittlung von Gefahren, zur Risikobewertung und zur Untersuchung von Vorfällen (403-2a) sind in der OSMS-Richtlinie und im OSMS-Handbuch festgelegt.
Der Erfolg der Umsetzung des OSMS hängt von der Beteiligung des Personals ab. Das Unternehmen stellt sicher, dass das Personal auf allen Ebenen geschult ist (403-5) und ermutigt wird, gefährliche Situationen zu melden, so dass Präventivmaßnahmen ergriffen und Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden können - ohne dass eine Entlassung, Disziplinarmaßnahmen oder andere Repressalien drohen. Für die Meldung von Gefahren wurde eine Kurzanleitung zur Gefahrenmeldung entwickelt. METRO hat einen Whistleblower-Schutz, um Mitarbeiter vor Repressalien zu schützen. Darüber hinaus gibt es in jedem Markt ein Verfahren zur Arbeitsunterbrechung (SWA), das Mitarbeiter ermächtigt und befähigt, eine Handlung oder einen Zustand zu beenden, den sie für unsicher halten (403-2c). Der Umgang mit einem Vorfall verläuft in vier Phasen (403-2d).
Die oberste Verantwortung für die Sicherheit im Unternehmen liegt beim Vorstand. Mit verschiedenen Initiativen arbeiten wir jedoch daran, das Bewusstsein der Mitarbeiter zu stärken, dass jeder Einzelne Verantwortung für die Arbeitssicherheit trägt. So haben wir unsere Leistung im Bereich Arbeitssicherheit weiter ausgebaut und sind auf einem guten Weg hin zu einer robusten Sicherheitskultur. Es obliegt dem Unternehmen, zu entscheiden, wie eine wirksame Konsultation und Mitarbeiterbeteiligung am besten gewährleistet werden kann und ob es formelle Mechanismen wie Sicherheitsausschüsse (403-4a und 403-4b) einrichten muss.
Nachstehend finden Sie eine Kurzfassung des OSMS mit den wichtigsten Punkten, die es abdeckt.
Hinweisgebersystem
Bei Verstößen gegen unsere Grundprinzipien in Bezug auf Menschenrechte oder Umweltbelange sowie bei allen anderen beruflichen Compliance-Angelegenheiten können sich unsere Mitarbeitenden an ihre Vorgesetzten oder an die Compliance-Beauftragten des Unternehmens wenden. Darüber hinaus bietet unser Hinweisgebersystem allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern, Lieferanten und deren Mitarbeitenden sowie Stakeholdern und allen weiteren Dritten im beruflichen Umfeld eine vertrauliche und anonyme Plattform für Anfragen und/oder Meldungen zu Compliance-Themen.
Zur Webseite des METRO Hinweisgebersystem (sichere, externe Internetseite):
Oder besuchen Sie die Seite Compliance Programm für weitere Informationen über die Verfahrensordnung, den Kontakt zum Thema Compliance und den Audit-Bericht.
Für uns ist es wichtig, dass auch unsere Lieferanten einen Beschwerdemechanismus bereitstellen.
Gemeldete Vorfälle, die unser Unternehmen betreffen, werden von unseren Experten umgehend untersucht und bearbeitet, um bei Bedarf geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Dabei verpflichten wir uns, sowohl intern als auch in Zusammenarbeit mit unseren Lieferanten daran zu arbeiten, die Auswirkungen von Missständen gemeinsam mit Initiativen und Stakeholdern anzugehen und den Zugang zu anderen Abhilfen nicht zu behindern.
Der Mechanismus
Social Compliance Risk Management System
Um den Anforderungen des Lieferkettengesetzes gerecht zu werden und ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen, hat die METRO AG ein Social-Compliance Risikomanagement-System eingerichtet, das die folgenden sieben Schritte umfasst.
1. Verantwortlichkeiten / Governance
Festlegung der Zuständigkeiten innerhalb des Unternehmens einschließlich der Bestellung eines Menschenrechtsbeauftragten
2. Risikoanalyse
Jährliche Regelanalyse, sprich Identifizierung, Bewertung und Priorisierung von Menschenrechten und Umweltbelangen, für den eigenen Geschäftsbereich und direkte Lieferanten sowie eine anlassbezogene Analyse für den eigenen Geschäftsbereich, direkte und indirekte Lieferanten
3. Präventivmaßnahmen
Festlegung geeigneter Präventivmaßnahmen zur Minimierung und Vermeidung von Risiken, z. B. durch entsprechende Beschaffungsstrategien, Schulungen und Lieferantenaudits
4. Beschwerdemechanismen
Öffentlich zugänglicher Beschwerde- und Berichtsmechanismus für alle potenziell betroffenen Parteien, wie bspw. Lieferanten und Mitarbeitende, also ein internes und externes Hinweisgebersystem - vertraulich und anonym: METRO Hinweisgebersystem
5. Abhilfemaßnahmen
Festlegung geeigneter Abhilfemaßnahmen, nachdem ein Risiko identifiziert wurde, um dessen Eintritt zu verhindern, zu beenden oder zu minimieren
6. Wirksamkeitskontrolle
Wirksamkeitskontrolle der Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie des Beschwerdemechanismus
7. Dokumentation / Berichterstattung
Jährlicher öffentlicher Bericht über festgestellte Menschenrechts- und Umweltrisiken, getroffene Maßnahmen und deren Wirksamkeitsbewertung sowie Vorlage des Berichts bei der Durchsetzungsbehörde (BAFA)
Weitere Informationen zum Gesetz hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hier in Form von FAQs und Handreichungen veröffentlicht.